__ den Schlag wissentlich und willentlich und nahm die ihr dadurch zugefügte Beeinträchtigung der körperlichen Integrität zumindest in Kauf. 1.2 Am 20. Oktober 2012, ca. um 21.00 Uhr, hielt G.________ seinen Personenwagen in Trachslau SZ, in der Nähe der damaligen Wohnung von D.________ und A.________ an der H.________strasse xx, auf einem grossen Platz bei der Firma I.________ AG, J.________strasse yy, in der Nähe einer Hausmauer, an, um D.________ aussteigen zu lassen. Nach kurzer Zeit stieg D.____