in der damaligen gemeinsamen Wohnung an der H.________strasse xx in Trachslau SZ anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung mit D.________ von hinten mit der Faust auf deren Hinterkopf. Dadurch erlitt D.________ Kopfschmerzen. A.________ und D.________ führten ca. seit dem Jahr 2004 einen gemeinsamen Haushalt. Der gemeinsame Sohn L.________ wurde im Jahr 2006 geboren. A.________ war bereits vor dem 13. Juni 2011 wiederholt gegen D.