wiederholter Tätlichkeiten bestraft wurde, sowie im Wissen um ein Rambomesser mit einer Klingenlänge von ca. 30 cm, das sich A.________ in der zweiten Hälfte des Jahres 2012 gekauft hatte, und im Wissen um Wurf- und Zielübungen, die A.________ seit Weihnachten 2012 wiederholt im Essbereich der gemeinsamen Wohnung mit einem Brotmesser auf ein Brotschneidebrett durchführte, wobei das Messer jedes Mal im Holz stecken blieb. A.________ nahm zumindest in Kauf, D.___