_ und seiner damaligen Lebenspartnerin D.________ in der damaligen gemeinsamen Wohnung an der H.________strasse xx in Trachslau SZ eine verbale Auseinandersetzung betreffend das bevorstehende Zügeln statt. Am Ende dieser Auseinandersetzung ging A.________ mit drohender Körperhaltung schreiend und schnellen Schrittes auf die ihm körperlich unterlegene D.________ zu und beschimpfte diese mit hochrotem Kopf in drohender Haltung bei einem Gesichtsabstand von 5 bis 10 cm. D.________ wurde in Angst und Schrecken versetzt durch dieses drohende Verhalten von A._____