34 Abs. 1 lit. i i.V.m. Art. 42 Abs. 5 WG (Anklageziffer 7). Soweit im Berufungsverfahren noch relevant, wird dem Beschuldigten gemäss Anklageschrift Folgendes vorgeworfen (Vi-act. I): Die beschuldigte Person wird angeklagt 1. der mehrfachen Drohung im Sinne von Art. 180 Abs. 1 StGB, begangen dadurch, dass er mehrfach jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzte, bei folgendem Sachverhalt: 1.1. Am 20. Oktober 2012, abends, chauffierte G._____