betreffend mehrfache Drohung, einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Einsiedeln vom 11. Dezember 2013, SGO 2013 001);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 3 nachdem sich ergeben: