{"Signatur": "SZ_KG_003", "Spider": "SZ_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2017-11-14", "HTML": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2016-28_2017-11-14.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "88a8d3c452ed49c4dc83f37d8231ed2e"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Gerichte/SZ_KG_003_STK-2016-28_2017-11-14.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/tribunavtplus/ServletDownload/STK_2016_28_eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2c218398b9afd162f1ed6c5610890889ed92c1db372af512ac4e8612fa6d703752aa24d5438cfa6cab4952c8800affa13ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b?path=eb9cb516b72ea9d822b390383b5bf9d2c218398b9afd162f1ed6c5610890889ed92c1db372af512ac4e8612fa6d703752aa24d5438cfa6cab4952c8800affa13ea2e94432a3f2899a2ba69cf3333726b&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=STK_2016_28", "Checksum": "5965f2d506d88cbcd937d5acb535ed69"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STK 2016 28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 14.11.2017 STK 2016 28"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Kantonsgericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Schwytz  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Svitto  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfache Drohung, einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz | Strafgesetzbuch"}], "ScrapyJob": "446973/54/2069", "Zeit UTC": "22.01.2026 22:29:35", "Checksum": "c84b2cd6f1c114023fa461fa87145034", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schwyz Kantonsgericht Strafkammer 14.11.2017 STK 2016 28\nRegeste:\nmehrfache Drohung, einfache Körperverletzung, Tätlichkeiten, Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz | Strafgesetzbuch\n\ne) Der Beschuldigte erschien am 19. September 2017 nicht zur Berufungsverhandlung und liess durch seinen Verteidiger einen Unfallschein einreichen,\nwonach ihm eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 22. September 2017 attestiert\nwurde, jedoch keine Verhandlungs- oder Transportunfähigkeit (KG-act. 90/1).\nNachdem die Parteien Gelegenheit erhielten, zum weiteren Verlauf des Verfahrens Stellung zu nehmen, beschloss die Strafkammer, die Berufungsverhandlung auf den 14. November 2017 zu verschieben (KG-act. 90, S. 4). Gleichentags erging die entsprechende Vorladung (KG-act. 85) sowie eine Editionsverfügung, mit welcher die Kantonspolizei Schwyz aufgefordert wurde,\nsämtliche Einträge im Polizeijournal der letzten sechs Monate betreffend den\nBeschuldigten herauszugeben (KG-act. 87). Die Kantonspolizei Schwyz reichte am 21. September 2017 die Journaleinträge betreffend den Beschuldigten\nein (KG-act. 92/1).\nKantonsgericht Schwyz 17\n\nf) Mit Verfügung vom 22. September 2017 teilte die Verfahrensleitung den\nParteien mit, dass sie nach Einsicht in den Strafbefehl vom 1. September\n2017 und in die von der Privatklägerin Ziff. 2 eingereichten E-Mails des Beschuldigten sowie unter Berücksichtigung, dass gemäss Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 „bei Vorliegen neuer Informationen (andere Auskünfte,\ndie auf eine deutliche Verschlechterung oder eine andere Darstellung der psychischen Symptomatik schliessen lassen, Cannabiskonsum, Kenntnis neuer\ndeliktrelevanter Zwischenfälle u.ä.)“ eine erneute Überprüfung empfohlen\nwerde, beabsichtige, eine Ergänzung zum Ergänzungsgutachten vom 3. Juli\n2017 in Auftrag zu geben und setzte den Parteien Frist zur Stellungnahme an\n(KG-act. 91). Am 25. September 2017 erklärte sich die Staatsanwaltschaft mit\ndem geplanten Vorgehen einverstanden und verzichtete im Übrigen auf eine\nStellungnahme (KG-act. 93). Mit Eingabe vom 27. September 2017 ersuchte\ndie Verteidigung darum, von der Einholung einer Ergänzung des Ergänzungsgutachtens abzusehen mit der Begründung, das Ergänzungsgutachten sei\nnoch aktuell und es dränge sich nicht auf, bereits jetzt eine Ergänzung zu erstellen. Zudem sei aufgrund des Unfalls des Beschuldigten fraglich, ob das\nGutachten rechtzeitig erstellt werden könne (KG-act. 96). Die Verfahrensleitung beauftragte mit Verfügung vom 28. September 2017 erneut\nDr. S.________ mit der Erstellung einer Ergänzung zum Ergänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 evtl. in Zusammenarbeit mit Frau Dipl.-Psych.\nN.________ (KG-act. 97). Sodann wurde Frau lic. phil. T.________ mit Verfügung vom 3. Oktober 2017 aufgefordert, einen aktuellen Verlaufsbericht einzureichen (KG-act. 100); dieser Aufforderung kam sie am 6. Oktober 2017 nach\n(KG-act. 102). Mit Editionsverfügung vom 11. Oktober 2017 wurde Frau\nlic. phil. T.________ zudem aufgefordert, den Austrittsbericht der psychiatrischen Klinik Zugerberg herauszugeben, welchen sie gemäss ihrem Verlaufsbericht vom 3. Oktober 2017 am 11. August 2017 erhalten hatte (KGact. 104). Am 16. Oktober 2017 reichte sie den Austrittsbericht der psychiatrischen Klinik Zugersee vom 10. August 2017 ein (KG-act. 108). Am 3. November 2017 erstattete die Gutachterin, Dr. S.________, die Ergänzung zum Er-\nKantonsgericht Schwyz 18\n\ngänzungsgutachten vom 3. Juli 2017 (KG-act. 116), welche dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft am 6. November 2017 zugestellt wurde (KGact. 117).\n\nDer Beschuldigte reichte am 20. Oktober 2017 eine E-Mail mit wirrem, beleidigendem und zum Teil drohendem Inhalt beim Kantonsgericht ein und führte\ndarin unter anderem was folgt aus (KG-act. 110):\nHallo, ihr verdammten, wirtschaftskriminellen, alkohliker inzucht\nMissgeburten\nLeider muss ich euch Missgeburten enttäuschen, ich werde nie mehr in\nden Kanton Schwyz gehen. Vorher scheisse ich in Euren Mund, sodass\nihr daran erstickt.\nIhr habt meine halbe Familie getötet, beziehungsweise töten lassen. Hier\ndie Auflistung:\n(…)\nMich habt ihr alkohliker inzucht Hurensöhne 40 Jahre terrorisiert.\nAngefangen, ein Tag vor meiner Konfermation. Sie haben mich mit\n15 Jahren auf dem KTM Sachs 48ccm mit dem Auto über den Haufen\ngefahren.\nMit 17en hat mir eine Schlägertruppe in Rapperswil (wird auch beschossen) das Nasenbein gebrochen.\nIm Militär mit 20, von Morgens bis Abends schikaniert. Mich entlassen\nund gesagt, ich hätte einen Herzfehler.\nAnschliessend hat mich das Verkehrsamt in Schwyz 30 Jahre lang terrorisiert. Immer gezielte Fallen gestellt und anschliessend Lügen unterstellt.\n2009, Psychy, ich verdrehe Alles\n2011, 40 Minuten in einem 80 Grad heissen Auto gelassen\n2011, fast zu Tode gespritzt, meine Nachbarin AA.________ in der Isolationshaft\nnahm sich das Leben in meiner Anwesenheit. Ihr beiden Töchter werden\nzur Zeit von euch sexuell missbraucht.\nEs reicht, ihr taugenichts alkohiker inzucht wirtschaftskriminelle Schlappschwänze und Hurentöchter in Straps. Ihr sollt auf der Stelle erkranken\nund euch das Leben nehmen.\nOder pulverisiert, meine Bevorzugung.\nKantonsgericht Schwyz 19\n\nWünsche euch Inzuchtmissgeburten ein schönes WochenENDE, schöner\nFrei Tag, Tag der Arbeiter und nicht Hurensöhne\nAnwalt einer kirchlichen Vereinigung, vom Frauen Kloster Einsiedeln in\nder Au\n004\nA.________\n\n"}