(Wirtin), will gehört haben, wie der Beschuldigte zu F.________ dem Sinne nach gerufen habe, „jetzt isch fertig, ich bin A.________ und kein Ausländer“. Sie habe Kantonsgericht Schwyz 9 mitbekommen, dass der Beschuldigte vom Fussballclub O.________ sei (U- act. 8.1.30, Fragen 2 und 16; SUM 2011 2015-2018). Ausserdem übergab sie der Polizei den Zahlungsbeleg der Kreditkarte des Beschuldigten (Beilage zu U-act. 8.1.30; SUM 2011 2015-2018). Schliesslich will G.________ gehört haben, wie der Beschuldigte gesagt haben soll, er sei „P.________“ (U-act. 8.1.24, Fragen 2, 10; SUM 2011 2015-2018).