9, STK 2016 27) und die Anklagebehörde (KG-act. 10, STK 2016 27) mit Eingaben vom 7. September 2016 Stellung. Am 15. September 2016 reichte der Verteidiger eine weitere Stellungnahme ein (KG-act. 13, STK 2016 27), die der Anklagebehörde zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (KG-act. 14, STK 2016 27). Auf die Vorbringen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen Bezug genommen;- in Erwägung: