4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus Gebühr (inkl. Redaktion) Fr. 2‘500.00 Untersuchungskosten Fr. 4‘316.70 betragen Fr. 6‘816.70. 5. Die Verfahrenskosten von Fr. 6‘816.70 werden dem Beschuldigten auferlegt. 6. (Rechtsmittel). 7. (Mitteilung). C. Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung des Beschuldigten wies das Kantonsgericht mit Urteil vom 7. Juli 2015 (STK 2014 70) ab.