von CHF 1‘227.00 nahm er in der Folge an sich, um es für eigene Zwecke zu verwenden. (Geschwindigkeitsüberschreitung) Am Dienstag, 6. August 2013, 14:33 Uhr, lenkte A.________ den Personenwagen „Mini GB One“, SZ xx, in San Vittore GR, Autostrasse A13, Fahrtrichtung Chur, und überschritt dabei die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 41 km/h. Durch die massive Geschwindigkeitsüberschreitung schuf er eine hohe abstrakte Unfallgefahr und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere seine Beifahrerin, ernsthaft.