9. Die Kosten für die Einlagerung der mit Verfügung vom 27. Juni 2013 beschlagnahmten Gegenstände von Fr. 7‘650.00 sowie die Kosten für die Datensicherung der anlässlich der Hausdurchsuchung vom 4. Juli 2013 sichergestellten Datenträger im Betrag von Fr. 2‘088.00 werden auf die Staatskasse genommen.