bekannt ist oder sich diese entsprechend erkundigten. Auch ist als glaubhaft anzusehen, dass seitens von G.________ neue Kunden im Rahmen der (telefonischen) Beratung auf die Privatklägerin hingewiesen wurden. Sodann haben die Kunden mittels einer Freistellungserklärung zu bestätigen, dass alle Copyright-Gebühren und andere Gebühren an den Besitzer der Rechte oder der Organisation, die den Besitzer vertritt, bezahlt werden. Diese Freistellungserklärung dient zwar in erster Linie der Absicherung von G.________ gegenüber Ansprüchen der Rechteinhaber. Immerhin aber ist für den Kunden die Vergütungspflicht gegenüber den Verwertungsorganisationen ersichtlich. Auch stellte G.________