Die Kunden benötigten die Bestellungen auch stets sofort (BVP, S. 10 f.). Was den ursprünglich bestehenden Presswerkvertrag anbelange, sei es so gewesen, dass man davor vertragslos reibungslos zusammengearbeitet habe. Auch nach Unterzeichnung des Vertrages sei es gleich weitergegangen wie zuvor. Es habe keine Probleme gegeben. Irgendwann nach dem Jahr 2000 habe die D.________ begonnen, auf einzelnen Punkten „herumzureiten“, so dass er den Vertrag gekündigt habe, da er nicht in der Lage gewesen sei, diesen einzuhalten (HVP, Frage 47 S. 11).