in der Regel produziere man etwas mehr, da stets Ausschuss anfalle (HVP, Frage 51 S. 13). Es mache keinen Sinn, die Presserlaubnis abzuwarten, wenn die Stückzahl nicht bekannt sei (HVP, Frage 74 S. 19; vgl. auch BVP, S. 7). Auch sei es so, dass G.________ bei Nachbestellungen in der Regel innert 48 bis 72 Stunden ausliefere. G.________ müsse als Schweizer Unternehmen schnell sein, denn man könne nicht auf dem Preisniveau von Süditalien oder Polen arbeiten. Die Kunden würden auch immer mehr „bitzelen“, d.h. nur geringe Mengen bestellen, damit keine Lagerhaltung anfalle. Die Kunden benötigten die Bestellungen auch stets sofort (BVP, S. 10 f.).