ankämen. Er müsse sich auf die Titelliste verlassen und darauf, dass der Kunde wisse, was sich auf dem Ton- oder Bildträger befinde und dass er dies der D.________ entsprechend anmelden müsse (HVP, Frage 45 S. 10). Aufgrund der Kundenbeziehung könne er annehmen, dass das, was der Kunde ihm sage, auch richtig sei (HVP, Frage 72 S. 18). Was Nachpressungen anbelange, habe man noch nie eine Bewilligung im Voraus eingeholt, nun wolle die D.________ dies allerdings so, was auch die Kunden vor den Kopf gestossen habe. Es sei nämlich ohnehin nicht möglich, auf eine bestimmte Stückzahl zu produzieren; in der Regel produziere man etwas mehr, da stets Ausschuss anfalle (HVP, Frage 51 S. 13).