Es sei nie der Fall gewesen, dass eine Presserlaubnis nicht erteilt worden sei (HVP, Frage 50 S. 12). Der Beschuldigte sagte weiter aus, er kenne den Inhalt einer Produktion nicht, denn er sei zeitlich nicht in der Lage, 20 oder 30 Muster anzuhören, welche an einem Tag Kantonsgericht Schwyz 24