zudem sei es nicht so, dass die D.________ eine unbekannte Institution sei (BVP, S. 6). Die Presserlaubnis treffe meistens erst ein, wenn G.________ dem Kunden die Bestellung ausgeliefert habe (HVP, Frage 42 S. 10). Dass er die Presserlaubnis nicht abgewartet habe, sei damit zu erklären, dass der Kunde diese stets bekommen habe und, soweit eine Lizenzgebühr fällig geworden sei, der Kunde diese auch bezahlt habe (HVP, Frage 48 S. 11 f.). Es sei nie der Fall gewesen, dass eine Presserlaubnis nicht erteilt worden sei (HVP, Frage 50 S. 12).