3 Auftraggeber, Produzenten, Importeure, Hersteller, Vervielfältiger und Duplizierer werden nachstehend als „Kunden“ bezeichnet, Mehrere Kunden, die mit dem Herstellen und Inverkehrbringen eines Tonträgers befasst sind, haften der D.________ solidarisch für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäss diesem Tarif. (…) E. Abrechnung a) Anmeldung der Aufnahmen/Verzeichnisse der aufzunehmenden Musik