Der Kunde haftet zur Gänze für alle etwaigen Forderung und sonstige Ansprüche Dritter, und hält G.________ AG daraus in vollem Umfang schad- und klaglos, inklusive des Aufwandes bei G.________ AG zur Klärung und Abwendung dieser Ansprüche. (…) 10. Freistellungserklärung Sie ist gemäss Anhang [ist] ein integraler Bestandteil der Geschäfts- und Lieferbedingungen. Die erwähnte Freistellungserklärung enthält u.a. folgenden Passus (U-act. 5.1.29):