8.2 Bei Herstellung der Tonträger durch G.________ AG gewährleistet der Kunde, dass Ton- und Datenträger, Inhalt desselben, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzliche Verbote verstossen. Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien oder für die gewünschte Ausführung alle erforderlichen (musikalischen, textlichen oder grafischen) Urheber- und Nutzungsrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat, und muss dies auf Anforderung in geeigneter Form nachweisen.