17. Das Kopierwerk meldet der D.________ durch Zustellung einer Kopie der Lieferschein alle Vervielfältigungen mit folgenden Angaben: (…) 18. Die Meldungen werden der D.________ laufend zugestellt, spätestens nach Ende des Monats, in welchem die Vervielfältigung durchgeführt wurde. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der G.________ ist sodann Folgendes zu entnehmen (U-act. 5.1.28): Kantonsgericht Schwyz 18