5. Die D.________ ermächtigt das Kopierwerk, Träger mit Musik ihres Repertoires zu vervielfältigen (…) IV. Leistungen des Kopierwerks (…) 10. Das Kopierwerk vergewissert sich vor der Ausführung von Aufträgen von Produzenten, dass diese im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind. (…) Das Kopierwerk verpflichtet sich, keine Aufträge auszuführen für Produzenten, die keine Erlaubnis erhalten haben. (…) VI. Meldungen des Kopierwerks