Eine dritte Liste enthält zwei Produktionen (Nr. 45550 CD „[…]“ und Nr. 44946 DVD „[…]“, Anklageschrift S. 4). Dort ist unter anderen vermerkt, dass sich der Kunde gemeldet habe und die Rechnung korrigiert worden sei (U-act. 8.1.85). In den Akten befindet sich schliesslich noch eine weitere Liste mit der Überschrift „Erfasste G.________ Lieferschein Zeitraum 01.01.2008 – 31.12.2009 mit den Produktionen Nr. 40776 (CD „[…]“) bis und mit Nr. 40469 (CD „[…]“; Anklageschrift S. 4), wobei nur teilweise ein Rechnungsbetrag erfasst ist (U-act. 8.1.92). Sodann finden sich in den Akten diverse Rechnungskopien an verschiedene Produzenten, datierend aus dem Jahr 2013 (U-act. 8.1.300).