Rechnung wurde erstellt[,] Rechnung wurde bezahlt[,]“ erhellt, dass die Produktionen mit der Lieferschein-Nr. 47007 (CD „[…]“) bis und mit Nr. 42876 (CD „[…] CD2“; Anklageschrift S. 3) offenbar abgerechnet wurden und die Lizenzgebühren vom Produzent/Auftraggeber bezahlt wurden (U-act. 8.1.85). In einer weiteren Liste mit Nachpressungen (Nr. 41125 CD „[…]“ bis Nr. 47051 CD „[…]?“, Anklageschrift S. 3 und 4) findet sich ebenfalls der Vermerk „Rechnung erstellt[,] Rechnung wurde bezahlt“ (U-act. 8.1.85). Eine dritte Liste enthält zwei Produktionen (Nr. 45550 CD „[…]“ und Nr. 44946 DVD „[…]“, Anklageschrift S. 4).