ablauf hingewiesen (KG-act. 37). Mit Eingabe vom 2. Januar 2018 erklärte die Verteidigung, einstweilen auf eine Stellungnahme zu den von der Privatklägerin anlässlich der Verhandlung vom 31. Oktober 2017 eingereichten Beilagen zu verzichten und legte selber diverse neue Beweismittel auf (KG-act. 39 und 39/1-13). Gestützt auf die Verfügung vom 9. Januar 2018 reichte die Privatklägerin am 8. März 2018 eine Stellungnahme zur Beweiseingabe vom 2. Januar 2018 ein (KG-act. 44 und 45). Mit Schreiben vom 26. März 2018 präzisierte die Verteidigung die Angaben hinsichtlich der in der Eingabe vom 2. Januar 2018 genannten Zeugen (KG-act. 49).