Anlässlich der Verhandlung vom 31. Oktober 2017 wurde der Beschuldigte persönlich befragt (KG-act. 36). Im Rahmen des Beweisverfahrens beantragte die Verteidigung, eine vom 27. Oktober 2017 datierende E-Mail des Geschäftsführers der J.________ zu den Akten zu nehmen (KG-act. 36, Beilage 1) sowie die Befragung sämtlicher in den Eingaben vom 30. August 2013 und 20. November 2013 bezeichneter Personen. Die Privatklägerin legte die Unterlagen Ziff. 449-471 ins Recht (KG-act. 36, Beilage 2). Die Strafkammer ordnete an, die Verteidigung habe innert Frist