B. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte fristgerecht am 22. März 2016 Berufung an und erklärte nach Erhalt des begründeten Urteils innert am Kantonsgericht Schwyz 6 6. Juni 2016 Frist Berufung beim Kantonsgericht mit folgenden Anträgen (KGact. 3): - A.________ sei vom Vorwurf der gewerbsmässigen Urheberrechtsverletzung im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 2 URG vollumfänglich freizusprechen (Dispositiv-Ziff. 1-3) - Die Kosten des Verfahrens seien vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen (Dispositiv-Ziff. 7)