_ produzierte folgende Werkexemplare ohne Lizenz: Kantonsgericht Schwyz 3 […] Der Beschuldigte wusste um die Meldepflicht. Dennoch unterliess er es, die D.________ zehn Tage vor der geplanten Produktion zu informieren. Der Beschuldigte handelte dabei als Geschäftsführer der G.________ AG, deren der statutarische Zweck die Produktion, der Import und Export von Datenträgern sowie Handel mit Produkten aller Art ist, gewerbsmäsig. Im Hinblick auf die Hauptverhandlung stellte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift folgende Anträge (Vi-act. 1):