Der Beschuldigte ist Geschäftsführer der G.________ AG mit Sitz in X. Die G.________ stellt für ihre Kunden im Auftrag in industrieller Weise Ton-, Tonbild- und Datenträger her, insbesondere CDs und DVDs. Der Beschuldigte stellte als verantwortlicher Geschäftsführer in beträchtlichem Ausmass nicht lizenzierte und damit illegal Ton- und Tonbildträger her. Die G.________ hatte sich mit Vertrag vom 26./27. Februar 1996 verpflichtet,