hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: A. Am 22. September 2015 erhob die kantonale Staatsanwaltschaft beim kantonalen Strafgericht Anklage gegen A.________ (Beschuldigter) wegen gewerbsmässiger Urheberrechtsverletzung im Sinne von Art. 67 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 2 URG. Dem Beschuldigten wird Folgendes vorgeworfen: