In der Folge vertrat Rechtsanwalt B.________ den Beschuldigten (KG-act. 8). Dabei musste er sich vom Beschuldigten instruieren lassen sowie sich (erstmals) in die Akten einlesen. Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung stellte er mit einem Kurzschreiben Beweisanträge (KG-act. 10). Schliesslich nahm Kantonsgericht Schwyz 28