Der Beschuldigte gab zu, nach dem Überholmanöver und nachdem E.________ die Lichthupe betätigte, im Bereich des Theiler-Hauses auf der Fahrbahn gebremst und auf den Kiesplatz gefahren zu sein, wo er angehalten habe (U-act. 8.1.04, Frage 36; U-act. 10.1.03, Fragen 15, 32; KG-act. 19, S. 8 f.). Umstritten ist, wie stark bzw. abrupt er auf der Fahrbahn bremste.