Die Anklagebehörde führt aus, die Zeugen würden den erlebten Schikanestopp übereinstimmend und schlüssig schildern, sodass auf ihre Aussagen abzustützen sei. Demnach stehe fest, dass der Beschuldigte nach der Lichthupe von E.________ mitten auf der Strasse eine Vollbremsung vorgenommen habe, weswegen E.________ bis zum Stillstand habe abbremsen müssen (Beilage 2 zu KG-act. 19, S. 5).