F.________ um blosse Schätzungen handelt, ist auf die Zugabe des Beschuldigten abzustellen, d.h. dass das Überholmanöver bei Beginn des Theiler- Hauses beendet war. Gemäss Geoshop online beträgt die Strecke zehn Meter nach der Tafel „Ende Höchstgeschwindigkeit 60“ bis zum Theiler-Haus ungefähr 220 Meter (http://geoshop.sz.ch/client5/index_sz.html?user=sz_public&password=public, abgerufen am 6. Februar 2017). dd) Anhand der vorstehenden Erwägungen ergibt sich bei Anwendung der von Stefan Maeder zitierten Formel zum Überholweg folgende Berechnung: v1 (50 Meter + 5 Meter + 4,4 Meter) / (v1 – 50 km/h) = 220 Meter