Der Beschuldigte sagte anlässlich der polizeilichen Befragung aus, er sei wieder eingebogen, nachdem die Leitlinie markiert sei (U-ac.t 8.1.04, Frage 35). Vor der Staatsanwältin gab er an, er sei nach Beginn des Überholmanövers ungefähr 100 Meter weiter bis zum Theiler gefahren. Dann sei die Lichthupe gekommen. Dort habe er dann gebremst. Er habe im Bereich des Theiler- Hauses gebremst (U-act. 10.1.03, Frage 31). Anlässlich der vorinstanzlichen Befragung sagte der Beschuldigte aus, der Überholvorgang sei etwas vor dem Theiler-Haus abgeschlossen gewesen. Nachdem er eingespurt sei, habe E.________ die Lichthupe betätigt.