F.________ erklärte bei der polizeilichen Einvernahme, nach dem Überholmanöver habe ihr Vater mit der Lichthupe Zeichen gegeben. Der überholende PW, welcher sich zu diesem Zeitpunkt bereits wieder auf der rechten Fahrspur befunden habe, habe plötzlich eine Vollbremsung eingeleitet (U-act. 8.1.05, Frage 14). Der PW des Beschuldigten habe sich auf Höhe des rechtsseitigen Naturplatzes befunden, als er bremste (U-act. 8.1.05, Frage 15). Vor der Staatsanwältin sagte sie aus, der Beschuldigte sei ziemlich lange auf der Gegenfahrbahn geblieben, bis er dann auf ihre Fahrbahn zurückgekommen sei und eine Vollbremsung gemacht habe (U-act. 10.1.04, Frage 12).