Medizin, Berlin/Heidelberg/New York 2004, Stichwort Schamberg-Krankheit). Der angeklagte Vorfall fand erst am 13. September 2014 statt, d.h. fast drei Jahre später. Mit den eingereichten Arztberichten kann somit nicht nachgewiesen werden, ob C.________ auch in diesem Zeitpunkt noch an der diagnostizierten Hautkrankheit litt. Ausserdem traten die Hautprobleme gemäss den Arztberichten nur an den Beinen auf, sodass C.________ z.B. mit einer Decke über den Beinen oder mit langen Hosen auch auf dem Beifahrersitz hätte mitfahren können. Schliesslich gelten als Auslöser der Schamberg- Krankheit Medikamente, Nahrungsmittelzusätze und Hausstaub (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 263.