Ist eine Aussage realitätsbasiert, darf zudem erwartet werden, dass eine Person diese in den hauptsächlichen Fakten wie Ort, anwesende Personen und eigene Aktivität über einen längeren Zeitraum hinweg reproduzieren kann, auch wenn selbstverständlich ist, dass die Erinnerungen mit der Zeit verblassen und mit jeder Rekonstruktion weiterentwickelt werden (Kaufmann, a.a.O., S. 215 f.). Für die Glaubhaftigkeit einer Aussage spricht des Weiteren, wenn die aussagende Person sich gleichermassen an für eine Partei ent- und belastende Inhalte erinnern kann.