a) Untersuchungskosten Fr. 3‘598.80 b) Gerichtsgebühren Fr. 3‘000.00 c) Ausfertigungsgebühr Fr. 309.60 d) Auslagen/Zustellgebühr Fr. 110.10 total Fr. 7‘018.50 werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. (Rechtsmittelbelehrung) 5. (Mitteilung). B. Am 4. April 2016 meldete der Beschuldigte rechtzeitig Berufung an (KGact. 2). Mit Berufungserklärung vom 30. Mai 2016 stellte er folgende Anträge (KG-act. 3):