Durch das unbegründete brüske Bremsen entstand eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Insassen des nachfolgenden Fahrzeuges. A.________ leitete die Vollbremsung wissentlich und willentlich ein und nahm es zumindest in Kauf, eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Insassen des überholten Fahrzeuges, zu schaffen.