(unbegründetes brüskes Bremsen) (…) Nachdem E.________ in der Folge aufgrund des Überholvorgangs die Lichthupe betätigte, leitete A.________ bei einer Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h mitten auf der Strasse ohne begründeten Anlass eine Vollbremsung ein, so dass auch E.________ sein Fahrzeug voll bis zum Stillstand abbremsen musste, um eine Auffahrkollision zu vermeiden. Durch das unbegründete brüske Bremsen entstand eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Insassen des nachfolgenden Fahrzeuges.