dem Viadukt die dort geltende allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h um mindestens 30 km/h. Mit dieser Geschwindigkeit von mindestens 110 km/h überholte er den von E.________, in Begleitung von F.________ und G.________, gelenkten Personenwagen der Marke VW Touran mit den Kontrollschildern xx. xxx. Beim Spurwechsel geriet der Personenwagen von A.________ aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitung ins Schlingern. Durch diese Geschwindigkeitsüberschreitung schuf er eine erhöhte Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die Insassen des überholten Fahrzeuges.