_ war bekannt, dass er eine Sicherheitslinie nicht überfahren und an unübersichtlicher Stelle nicht überholen darf. Ihm war weiter bekannt, dass er nur dann überholen darf, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist sowie der Gegenverkehr nicht behindert wird. Er war sich vor dem Überholen bewusst, dass diese Stelle unübersichtlich war und dass er von dort aus nicht sehen konnte, ob Fahrzeuge entgegen kommen. In der Folge überholte er in dieser Situation willentlich den vorausfahrenden Personenwagen.