Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln, Postfach 128, Bahnhofstrasse 4, 8832 Wollerau, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwältin J.________, betreffend mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln / Nötigung (Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Höfe vom 17. März 2016, SGO 2015 12);- hat die Strafkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: