11. Die dem Verein F.________, dem D.________ und dem Gewerbeverein H.________ zugesprochenen Vermögenswerte gemäss Ziff. 8-10 wer- Kantonsgericht Schwyz 50 den nach folgendem Verteilschlüssel zugeteilt: D.________: 64 %, Verein F.________: 32 % und Gewerbeverein H.________: 4 %. 12. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, bestehend aus: