e) Die von der kantonalen Staatsanwaltschaft am 22. Februar 2013 im Umfang von Fr. 900.00 verfügte Sperre über das Konto bei der P.________ (Bank II), Nr. cc, lautend auf AG.________, wird aufgehoben. Das gesperrte Guthaben im Betrag von Fr. 900.00 wird eingezogen und dem Verein F.________, dem D.________ und dem Gewerbeverein H.________ gemäss Verteilschlüssel zugesprochen (vgl. Ziff. 11).