d) Die von der kantonalen Staatsanwaltschaft am 20. Februar 2013 verfügte Sperre über die Lebensversicherung bei der AE.________, Police Nr. ii, lautend auf A.________, wird aufgehoben. Der Rückkaufswert (Fr. 13'246.60, Stand 1. März 2016) wird eingezogen und dem Verein F.________, dem D.________ und dem Gewerbeverein H.________ gemäss Verteilschlüssel zugesprochen (vgl. Ziff. 11).