c) Die Zivilforderung des Gewerbevereins H.________ im Betrag von Fr. 66'034.80 wird im Betrag von Fr. 50'934.80 gutgeheissen und A.________ wird verpflichtet, dem Gewerbeverein H.________ diesen Betrag zu bezahlen. Weitergehende Forderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. Die Zivilforderung reduziert sich um den Betrag, welcher dem Gewerbeverein H.________ aus den eingezogenen Vermögenswerten zugesprochen wird (vgl. Ziff. 11). 8. Beschlagnahmen: