5. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird im Umfang von 24 Monaten aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. Im Übrigen (12 Monate) wird die Freiheitsstrafe vollzogen. 6. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 7. Zivilforderungen: a) Es wird Vormerk genommen, dass A.________ die Zivilforderung des D.________ im Betrag von Fr. 751'643.75 anerkannt hat. Die Zivilforderung reduziert sich um den Betrag, welcher dem Kantonsgericht Schwyz 46